Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Miete bei SelfServiceSpot Altmünster.
Entwurf: Muss vor dem Echtbetrieb von einem Juristen geprüft werden.
§ 1 Geltung und Vermieter
Diese Bedingungen gelten für jede Miete über die Buchungsseite von SelfServiceSpot Altmünster.
Vermieter ist: [Name], [Unternehmenssitz], Telefon [Nummer], E-Mail info@selfservicespot.at (noch nicht gesichert).
Die Sicherheitserklärung, der du bei der Buchung zustimmst, ist Teil des Vertrags.
§ 2 Leistung und Vertragsabschluss
Du mietest das gewählte Equipment samt Schwimmweste für den gebuchten Zeitraum. Es wird dir nicht verkauft und bleibt Eigentum des Vermieters. Eine Einweisung oder Betreuung vor Ort ist nicht enthalten.
Der Vertrag kommt zustande, sobald du die Buchung zahlungspflichtig abschickst und die Zahlung erfolgreich war. Danach erhältst du die Bestätigung mit deinem Code per E-Mail.
Buchen darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Mitfahrende müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise, die bei der Buchung angezeigt werden. Bezahlt wird im Voraus online über den Zahlungsdienst Stripe.
Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Die Rechnung erhältst du per E-Mail.
§ 4 Kein Rücktrittsrecht und Storno
Du buchst eine Leistung für Freizeitbetätigungen zu einem festen Termin. Deshalb besteht nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Bis 24 Stunden vor Mietbeginn kannst du per E-Mail kostenlos stornieren und erhältst den vollen Betrag zurück. Danach ist keine Rückzahlung mehr möglich.
§ 5 Abholung, Code und Rückgabe
Die Station steht an der Esplanade Altmünster beim Segelclubsteg, 4813 Altmünster, und ist ohne Personal. Buchen kannst du jederzeit, nutzen kannst du das Equipment von 05:00 bis 21:00 Uhr. Mit dem Code aus deiner Bestätigung öffnest du das Schloss. Er gilt ab 15 Minuten vor bis 15 Minuten nach dem gebuchten Zeitraum. Gib den Code nicht weiter.
Prüfe das Equipment vor der Abfahrt. Vorschäden fotografierst du vor der Abfahrt und meldest sie sofort. Bring das Equipment bis zum Ende des gebuchten Zeitraums gereinigt zurück und schließe es wieder ein.
Nach mehreren falschen Eingaben sperrt das Schloss bis zu 15 Minuten. Ein Anspruch auf Ersatz entsteht dadurch nur, wenn der Vermieter die Störung zu vertreten hat.
Bei verspäteter Rückgabe zahlst du für jede angefangene Stunde den doppelten Stundenpreis des gemieteten Equipments. Das gilt nicht, wenn dich keine Schuld trifft.
§ 6 Voraussetzungen und Pflichten
Die Voraussetzungen und Pflichten stehen in der Sicherheitserklärung. Dazu gehören gute Schwimmkenntnisse (mindestens 15 Minuten freies Schwimmen in tiefem Wasser ohne Hilfsmittel), ausreichende Fitness, keine Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen und die Pflicht, eine Schwimmweste zu tragen.
Du sorgst dafür, dass auch deine Mitfahrenden diese Regeln einhalten.
§ 7 Ausfall und Wetter
Kann der Vermieter das Equipment nicht bereitstellen, etwa wegen eines Defekts oder einer Störung am Schloss, erhältst du den bezahlten Betrag für die entfallene Zeit zurück.
Du entscheidest selbst, ob du bei der aktuellen Wetterlage sicher fahren kannst. Bei Sturmwarnung darfst du nicht auf den See fahren.
Wegen schlechten Wetters oder einer Sturmwarnung gibt es keine Rückzahlung. Prüfe das Wetter selbst vor der Buchung und vor der Abfahrt.
§ 8 Schäden und Haftung
Melde Unfälle, Schäden und Verluste sofort. Für Schäden am Equipment und bei Dritten, die du schuldhaft verursachst, haftest du nach den gesetzlichen Regeln. Bei schuldhaftem Verlust ersetzt du den Wiederbeschaffungswert.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nicht für Sach- und Vermögensschäden. Das gilt auch für seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für mitgebrachte Gegenstände.
Für Schäden an Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Regeln.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzregeln deines Wohnsitzstaates bleiben davon unberührt.
Für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort liegt.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.